Prävention: Kindeswohlgefährdung – Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg

Prävention: Kindeswohlgefährdung

Um grundlegende Werte und vor allem KaReVeTo in der Jugendfeuerwehr auszubauen und weiter umzusetzen, ist es sinnvoll, sich dem Thema sexuelle Gewalt zu widmen, um Kinder und Jugendliche zu schützen, sie zu stärken und ihnen ein offenes Ohr zu bieten.

Ziel ist es nicht, Misstrauen zu stiften und hinter jeder Person einen potentiellen Täter zu vermuten, sondern den Fokus auf die Sensibilisierung der Helferinnen und Helfer zu richten, denn Studien zeigen auf, dass jede siebte Person im Kinder- und Jugendalter sexualisierte Gewalt erfahren hat.[1]

Sexuelle Gewalt bedeutet weitgefasst ein Überschreiten von Grenzen und einen Übergriff in die Intim- und Privatsphäre eines Unterlegenen, beispielsweise Minderjährigen. Dass es ein absolutes Tabu ist, Vertrauen und seine Macht auszunutzen und damit Kinder und Jugendliche physisch aber auch psychisch in irgendeiner Form zu schädigen, steht außer Frage. Das Aufkommen diverser Skandale zeigt jedoch, dass häufig weggeschaut wurde und dagegen muss jeder Jugendverband angehen.

Die Pubertät bringt gerade für die Jugendverbände ein großes Aufgabenfeld, da sich die Heranwachsenden selbst und auch ihre Sexualität kennenlernen müssen und Grenzen austesten. Das bedeutet aber auch, dass das Grenzempfinden subjektiv ausgelegt werden kann, was für den einen Jugendlichen „normal“ ist, kann für den anderen schon „zu viel“ sein. Eine tröstende Umarmung kann für ein Kind wohltuend sein, bei manchen Jugendlichen kann dies jedoch schon als Übergriff eingeordnet werden.

Das Spektrum der sexuellen Gewalt hat sich im digitalen Zeitalter zudem erweitert und neben der Selbstdarstellung in sozialen Netzwerken auch Begriffe wie „Sexting“ und daraus resultierendes Cybermobbing auf die Agenda gerufen. Die Heranwachsenden in diesem Bereich zu sensibilisieren und zu schulen, ist Teil der Prävention und bedarf an Feingefühl und Expertise der Jugendleiter.

Aber auch die Einrichtung der Kindergruppen in der Jugendfeuerwehr bringt neue Aufgabenstellungen mit sich. Hier gilt es speziell zu sensibilisieren und ein besonders offenes Ohr zu haben, denn in diesem Alter mangelt es an der Einschätzung, was ein sexueller Übergriff ist und wann eine Grenze überschritten wurde.

Wie die Heranwachsenden, die sich in der Obhut der Jugendfeuerwehr befinden, gestärkt und geschützt werden können, wird in der angebotenen Fortbildung thematisiert, aber auch die aufgelisteten Materialien dienen der Hilfestellung. Falls Sie einen kompetenten Partner vor Ort suchen, schauen Sie in unserer Auswahl an Beratungsstellen oder hier.

Falls Sie den Verdacht haben, dass in Ihrem Umfeld sexuelle Gewalt passiert, ist angemessenes Verhalten gefordert. Das Schaubild bietet an dieser Stelle eine kurze Übersicht zum Vorgehen bei einem Verdachtsfall. Weitere Literatur und Rat finden Sie zudem in der Literaturliste.

Präventionsbox

Wir haben die Präventionsbox fertiggestellt und diese steht nun als Download (am Seitenende) zur Verfügung. Die Präventionsbox soll als Handwerkszeug für alle Tätigen in der Jugendarbeit verstanden werden. Sie ist gefüllt mit Material und Hintergrundwissen rund um das Thema sexuelle Gewalt und Kindeswohlgefährdung. Sie enthält das Präventionskonzept der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg, Material zum Handeln im Notfall (Beobachtungsbögen, Kontaktdaten zu Beratungsstellen…), Hinweise zum erweiterten Führungszeugnis sowie eine Spielesammlung zur Umsetzung in den Gruppenstunden. Sie soll als Sammlung aller wichtigen Informationen dienen.

Vorsicht ist besser als Nachsicht!

Um die Heranwachsenden zu schützen, hat sich in den letzten Jahren in der Politik einiges getan und nun müssen alle, die regelmäßig in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, ein erweitertes Führungszeugnis vorzeigen. Was dieses ist, wer dieses benötigt und wie man an dieses kommt, können Sie in der folgenden Datei zusammengefasst nachlesen: Informationen zum erweiterten Führungszeugnis. Um das erweiterte Führungszeugnis beantragen zu können, ist bei der Behörde ein Schreiben der örtlichen Feuerwehr vorzulegen, wozu die unter Downloads gelistete Vorlage genutzt werden kann. Auf der Homepage des Bundesministerium für Justiz sind viele Fragen beantwortet und auch in unserem Downloadbereich sind nützliche Informationen zu finden.

Da es allerdings im alltäglichen Dienst oder auch auf Freizeitaktivitäten (beispielsweise Schwimmbadbesuch oder die Teilnahme bei Zeltlagern) auch zu Unterstützung durch andere Helferinnen und Helfer kommen kann, welche kein erweitertes Führungszeugnis vorzeigen müssen, sollte der Jugendgruppenleiter darauf achten, eine Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnen zu lassen und diese zu seinen Akten legen.

Fortbildungsangebot

Die Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg bietet natürlich auch Seminare zum Thema an - weitere Informationen im Lehrgangsangebot zu finden.

Vertrauenspersonen/Ansprechpartner/-innen

Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg
Karl-Benz-Straße 19
70794 Filderstadt
Tel. 0711 128516-20
Fax 0711 128516-15
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Downloads

Material und Informationen finden sich auch im Wiki der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg

Lade Inhalt...

[1] (Fakten und Zahlen zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen, 2017)