Schutz & Prävention – Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg

Schutz & Prävention

Introbild

Das Thema Schutz und Prävention ist uns als Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg ein wichtiges Anliegen. Der Themenbereich Schutz ist in verschiedenen Bereichen der Feuerwehr fester Bestandteil und spiegelt sich auch in unserem Leitsatz wider. Schutz definiert sich hier nicht nur in Selbst- und Personenschutz, sondern beinhaltet auch den Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche. Wir beschäftigen sich seit mehreren Monaten intensiv mit dem Thema Gewaltprävention, Kindeswohlgefährdung und Kinder- und Jugendschutz. Hierbei möchten wir dem Thema Gewaltschutz, Schutzkonzept, Schutzkonzeptentwicklung sowie der fachgerechten Einführung und Sensibilisierung besondere Aufmerksamkeit geben.

“Gewalt(formen) an Kindern und Jugendlichen? – Das betrifft unsere Feuerwehr zum Glück nicht!” 

Diese und ähnliche Aussagen spiegeln das gesellschaftliche Verständnis für den Themenbereich wider. Daher sollte hier nicht hinterfragt werden: “Betrifft uns dieses Thema überhaupt?” - sondern “Wie gut ist die Feuerwehr im Bereich Gewaltschutz aufgestellt?”

 Gewalt(formen) lässt sich hier in psychische, körperliche und sexualisierte Gewalt unterteilen. Eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen kann in jeder Organisation, Einrichtung oder Gruppierung stattfinden.

Einen besonderen Schutzbedarf haben hier unsere Kinder und Jugendlichen aus dem Fachbereich der Jugendfeuerwehr. Die Zielgruppe wird im Strafgesetzbuch als Schutzbefohlene definiert und steht daher in einem besonderen Betreuungs- und Abhängigkeitsverhältnis. Die Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg ist in ihrer Funktion als Jugendverband seit 1973 anerkannt Träger der freien Jugendhilfe. Das Landesjugendamt (KVJS) definiert hier für freie Träger die rechtlichen Grundlagen nach §72a SGB VIII und die Tätigkeitsprofile nach §11 Kinder- und Jugendhilfegesetz. Der Schutzauftrag an minderjährigen Personen ist hier für Träger der freien Jugendhilfe (§72a SGB VIII) gesetzlich geregelt.  

Die Jugendfeuerwehr begleitet Kinder und Jugendliche im Bereich der außerschulischen Jugendbildung. Dazu gehören altersgerechte Angebote, die Kinder und Jugendliche nachhaltig an feuerwehrtechnische Themen heranführen sollen. Des Weiteren sollen junge Menschen an gesellschaftlichen Prozessentwicklungen beteiligt werden, mithilfe von bedürfnisorientierten Angeboten zur Selbstverwirklichung und Selbstbestimmung (JBiG §1 Abs. 2). 

 Die für uns tätigen Feuerwehrkräfte, die sich ehrenamtlich in den Kinder- und Jugendgruppen der Jugendfeuerwehr engagieren, stehen in regelmäßigem Kontakt mit der Zielgruppe und sind dadurch auch immer wieder mit herausfordernder Situation konfrontiert. Durch das offene und freiwillige Angebot: Unterstützung im Ehrenamt (Fachberatung und Einzelfallhilfe), das seit Anfang 2024 eingerichtet wurde, konnten vermehrt Vorfälle und Ereignisse dokumentiert werden. Die Fachberatung kann von Kinder- und Jugendgruppenleiter*innen, von dem/ der Jugendwart*in, von dem/ der Ausbilder*in und Führungskräften in Anspruch genommen werden. Themeninhalte waren hier zum Beispiel sexualisierte Gewalt, sexuelle Grenzverletzungen, Missbrauch, aber auch die bevorstehende Reformierung des “Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen”. 

[1] (Fakten und Zahlen zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen, 2017) 

  

KINDESWOHLGEFÄRDUNG

Von einer Kindeswohlgefährdung wird nach §1666 BGB gesprochen, wenn Kinder durch:

  • MISSHANDLUNG
  • VERNACHLÄSSIGUNG
  • SEXUELLEN MISSBRAUCH

die körperliche, seelische oder geistige Entwicklung gefährdet, verletzt oder geschädigt wird.

Das Kindeswohl und der damit verbundene Schutzauftrag stehen somit im Zentrum der Kinder- und Jugendarbeit. Dem Themenbereich sexualisierte Gewalt und sexuelle Grenzverletzung möchten wir aufgrund aktueller Entwicklungen besonders hervorheben und vermehrt Aufklärungsarbeit zu diesem Thema leisten.

Sexuelle Gewalt bedeutet weitgefasst ein Überschreiten von Grenzen und einen Übergriff in die Intim- und Privatsphäre eines Schutzbefohlenen, beispielsweise Minderjährigen. Das Vertrauen und Machtverhältnis von Kindern und Jugendlichen zu missbrauchen und zu schädigen, definieren wir als nicht tolerierbar.

Ziel ist es nicht, Misstrauen zu stiften und hinter jeder Person einen potenziellen Täter*in zu vermuten, sondern den Fokus auf die Sensibilisierung der Helfer*innen zu richten. Wir möchten eine klare Haltung fördern und entwickeln, um Kindern und Jugendlichen innerhalb der Feuerwehr einen Schutzraum bieten zu können. Durch Studien wird deutlich, dass jede siebte Person im Kinder- und Jugendalter sexualisierte Gewalt erfahren hat.

Die Pubertät bringt gerade für heranwachsende große Herausforderungen und Unsicherheiten mit sich. Die heranwachsenden Jugendlichen beschäftigen sich hier vermehrt mit ihrer Sexualität aber auch mit ihrer persönlichen Grenze. Das Grenzempfinden wird hier oftmals subjektiv ausgelegt, was für den einen Jugendlichen „normal“ ist, kann für den anderen schon „zu viel“ sein. Eine tröstende Umarmung kann für ein Kind wohltuend sein, bei manchen Kindern oder Jugendlichen kann dies jedoch schon als Übergriff eingeordnet werden.

Das Spektrum der sexuellen Gewalt hat sich im digitalen Zeitalter zudem erweitert und neben der Selbstdarstellung in sozialen Netzwerken auch Begriffe wie „Sexting“ und daraus resultierendes Cybermobbing gehören inzwischen zu alltäglichen Lebenssituation dazu. Die Heranwachsenden in diesem Bereich zu sensibilisieren und Aufklärungsarbeit zu leisten, ist Teil der Prävention und des Kinder- und Jugendschutzes. Betreuer*innen und Führungskräfte der Feuerwehr müssen die Thematik wahrnehmen und ein Feingefühl hierfür entwickeln. Auch die fachliche Expertise muss hier gefördert und entwickelt werden, damit eine nachhaltige Implementierung vor Ort stattfinden kann.

Aber auch die Einrichtung der Kindergruppen in der Jugendfeuerwehr bringt neue Aufgabenstellungen mit sich. Hier gilt es speziell zu sensibilisieren und ein besonders offenes Ohr zu haben, denn in diesem Alter mangelt es an der Einschätzung, was ein sexueller Übergriff ist und wann eine Grenze überschritten wurde.

Wie die Heranwachsenden, die sich in der Obhut der Jugendfeuerwehr befinden, gestärkt und geschützt werden können, wird in der angebotenen Fortbildung thematisiert, aber auch die aufgelisteten Materialien dienen der Hilfestellung.

UNTERSTÜZUNG IM EHRENAMT

Die Fachberatung kann von Kinder- und Jugendgruppenleiter*innen, von dem/ der Jugendwart*in, von dem/ der Ausbilder*in und Führungskräften in Anspruch genommen werden.

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VERHALTEN IM VERDACHTSFALL

 

PRÄVENTION: KINDESWOHLGEFÄHRDUNG

 

Um grundlegende Werte und vor allem KaReVeTo in der Jugendfeuerwehr auszubauen und weiter umzusetzen, ist es sinnvoll, sich dem Thema sexuelle Gewalt zu widmen, um Kinder und Jugendliche zu schützen, sie zu stärken und ihnen ein offenes Ohr zu bieten.

Ziel ist es nicht, Misstrauen zu stiften und hinter jeder Person einen potentiellen Täter zu vermuten, sondern den Fokus auf die Sensibilisierung der Helferinnen und Helfer zu richten, denn Studien zeigen auf, dass jede siebte Person im Kinder- und Jugendalter sexualisierte Gewalt erfahren hat.[1]

Sexuelle Gewalt bedeutet weitgefasst ein Überschreiten von Grenzen und einen Übergriff in die Intim- und Privatsphäre eines Unterlegenen, beispielsweise Minderjährigen. Dass es ein absolutes Tabu ist, Vertrauen und seine Macht auszunutzen und damit Kinder und Jugendliche physisch aber auch psychisch in irgendeiner Form zu schädigen, steht außer Frage. Das Aufkommen diverser Skandale zeigt jedoch, dass häufig weggeschaut wurde und dagegen muss jeder Jugendverband angehen.

Die Pubertät bringt gerade für die Jugendverbände ein großes Aufgabenfeld, da sich die Heranwachsenden selbst und auch ihre Sexualität kennenlernen müssen und Grenzen austesten. Das bedeutet aber auch, dass das Grenzempfinden subjektiv ausgelegt werden kann, was für den einen Jugendlichen „normal“ ist, kann für den anderen schon „zu viel“ sein. Eine tröstende Umarmung kann für ein Kind wohltuend sein, bei manchen Jugendlichen kann dies jedoch schon als Übergriff eingeordnet werden.

Das Spektrum der sexuellen Gewalt hat sich im digitalen Zeitalter zudem erweitert und neben der Selbstdarstellung in sozialen Netzwerken auch Begriffe wie „Sexting“ und daraus resultierendes Cybermobbing auf die Agenda gerufen. Die Heranwachsenden in diesem Bereich zu sensibilisieren und zu schulen, ist Teil der Prävention und bedarf an Feingefühl und Expertise der Jugendleiter.

Aber auch die Einrichtung der Kindergruppen in der Jugendfeuerwehr bringt neue Aufgabenstellungen mit sich. Hier gilt es speziell zu sensibilisieren und ein besonders offenes Ohr zu haben, denn in diesem Alter mangelt es an der Einschätzung, was ein sexueller Übergriff ist und wann eine Grenze überschritten wurde.

Wie die Heranwachsenden, die sich in der Obhut der Jugendfeuerwehr befinden, gestärkt und geschützt werden können, wird in der angebotenen Fortbildung thematisiert, aber auch die aufgelisteten Materialien dienen der Hilfestellung. Falls Sie einen kompetenten Partner vor Ort suchen, schauen Sie in unserer Auswahl an Beratungsstellen oder hier

Falls Sie den Verdacht haben, dass in Ihrem Umfeld sexuelle Gewalt passiert, ist angemessenes Verhalten gefordert. Das Schaubild bietet an dieser Stelle eine kurze Übersicht zum Vorgehen bei einem Verdachtsfall. Weitere Literatur und Rat finden Sie zudem in der Literaturliste.

Präventionsbox

Wir haben die Präventionsbox fertiggestellt und diese steht nun als Download (am Seitenende) zur Verfügung. Die Präventionsbox soll als Handwerkszeug für alle Tätigen in der Jugendarbeit verstanden werden. Sie ist gefüllt mit Material und Hintergrundwissen rund um das Thema sexuelle Gewalt und Kindeswohlgefährdung. Sie enthält das Präventionskonzept der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg, Material zum Handeln im Notfall (Beobachtungsbögen, Kontaktdaten zu Beratungsstellen…), Hinweise zum erweiterten Führungszeugnis sowie eine Spielesammlung zur Umsetzung in den Gruppenstunden. Sie soll als Sammlung aller wichtigen Informationen dienen.

Vorsicht ist besser als Nachsicht!

Um die Heranwachsenden zu schützen, hat sich in den letzten Jahren in der Politik einiges getan und nun müssen alle, die regelmäßig in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, ein erweitertes Führungszeugnis vorzeigen. Was dieses ist, wer dieses benötigt und wie man an dieses kommt, können Sie in der folgenden Datei zusammengefasst nachlesen: Informationen zum erweiterten Führungszeugnis. Um das erweiterte Führungszeugnis beantragen zu können, ist bei der Behörde ein Schreiben der örtlichen Feuerwehr vorzulegen, wozu die unter Downloads gelistete Vorlage genutzt werden kann. Auf der Homepage des Bundesministerium für Justiz sind viele Fragen beantwortet und auch in unserem Downloadbereich sind nützliche Informationen zu finden.

Da es allerdings im alltäglichen Dienst oder auch auf Freizeitaktivitäten (beispielsweise Schwimmbadbesuch oder die Teilnahme bei Zeltlagern) auch zu Unterstützung durch andere Helferinnen und Helfer kommen kann, welche kein erweitertes Führungszeugnis vorzeigen müssen, sollte der Jugendgruppenleiter darauf achten, eine Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnen zu lassen und diese zu seinen Akten legen.

Fortbildungsangebot

Die Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg bietet natürlich auch Seminare zum Thema an - weitere Informationen im Lehrgangsangebot zu finden.

Vertrauenspersonen/Ansprechpartner/-innen

Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg
Karl-Benz-Straße 19
70794 Filderstadt
Tel. 0711 128516-20
Fax 0711 128516-15
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  

Interventionsleitfaden

Intervention bei sexualisierter Gewalt/ Kindeswohlgefährdung:

 

Was tun bei einer Vermutung?

STUFE 1:

ERKENNEN

  • "Ich beobachte etwas"
  • "Ich nehme etwas wahr, was mir „komisch“ vorkommt"
  • "Mir wird etwas mitgeteilt ..."

Wie gehe ich vor?

Ich wende das „Vier-Augen-Prinzip“ an, d.h. ich führe ein Gespräch mit anderen Kinder- und Jugendgruppenleitenden/ Jugendwart.

› Wird mein Gefühl bestätigt, erfolgt Stufe 2 („Warnen & Bewerten“) bei Bedarf kann hier auch schon Beratungsangebote genutzt werden zum Beispiel das Angebot der JFBW "Unterstützung im Ehrenamt" oder externe Hilfsangebote wie die  Kinderschutzhotline oder regionale Beratungsstellen.

Eine Beratung ist hier auch anonymisiert möglich!

Ich dokumentiere meine Wahrnehmungen und die getroffenen Maßnahmen.

(siehe Dokumentationsvorlage/ Protokollvorlage Präventionsbox)

STUFE 2:

WARNEN & BEWERTEN  = Meldung an höhere Dienststelle z.B. den/die Kommandanten*in

Wie gehe ich vor?

Meldung nach den „5 goldenen W“:

  • WAS habe ich gesehen / wurde mir erzählt?
  • WANN ist es geschehen?
  • WO ist es geschehen?
  • WER war beteiligt?
  • WAS habe ich bislang getan?

 Ich dokumentiere die getroffenen Maßnahmen.

(siehe Dokumentationsvorlage/ Protokollvorlage Präventionsbox)

 

STUFE 3:

HANDELN = Weiteres Verfahren durch externe Unterstützung! Fachpersonal hinzuziehen, Gefährdung einschätzen (Fachkraft) ggf. weitere Schritte

Wie gehe ich vor?

  • Abstimmung Kommandant*in, Jugendwart*in, ggf. Fachberatung
  • Prüfen, ob sofortige Schutzmaßnahmen erforderlich sind?
  • Hinzuziehung der „Fachkraft“ durch die Fachberatungsstelle  zur sogenannten Gefährdungseinschätzung und zum Abklären des weiteren Vorgehens
  • Einbeziehung der Sorgeberechtigten (außer bei Verdacht auf Beteiligung)
  • Weitere Maßnahmen gemäß Absprache mit der Fachberatungsstelle
  • Noch KEINE Info an andere Personen in der Feuerwehr!
  • Noch KEINE Konfrontation der verdächtigen Person
  • Noch KEINE vorzeitige Einschaltung der Strafverfolgungsbehörde! 

 

Situationen I Möglichkeiten

Was für Situationen könnten auf mich zukommen?

Feuerwehrkontext (intern)

Ein KJGL, der/die Jugendwart*in, sonstige Person aus dem Feuerwehrdienst beobachtet eine Situation (sexualisierte Gewalt/ Kindeswohlgefährdung) gegenüber einem Kind oder einem Jugendlichen innerhalb der Feuerwehrstruktur.

Außerhalb der Feuerwehr (extern)

Kinder- und Jugendgruppenleiter*in, Jugendwart*in, Betreuungsperson vermuten sexualisierte Gewalt außerhalb der (Jugend)feuerwehr. (Beobachtungen oder Aussage des Kindes, Jugendlichen).

Externe Personen (intern & extern)

Eltern oder andere enge Bezugspersonen konfrontieren Kinder- und Jugendgruppenleiter*in, Jugendwart*in mit dem Thema.

Jugendgruppe (intern & extern)

Innerhalb der Gruppe "zwischen Jugendlichen und Kindern (untereinander übergriffig, auch im digitalen Raum möglich)".  (Wird in Übungsdiensten o.ä. thematisiert)

 

Umgang mit betroffenen Kindern und Jugendlichen

Wenn ein Kind/ Jugendlicher mir etwas erzählt?

  • Ich höre (aufmerksam) zu.
  • Ich glaube dem Kind/ Jugendlichen und nehme Sie/ Ihn (die Sachlage) ernst.
  • Ich bleibe ruhig und überstürze nichts.
  • Ich beziehe eine sachliche Stellung und versichere dem Kind/ Jugendlichen das sie/er keine Schuld trägt.
  • Tröste das Kind/ Jugendlichen bei Bedarf.
  • Loben Sie das Kind / Jugendlichen für den Mut und das Vertrauen (das das Kind/ Jugendlicher jetzt Hilfe in Anspruch nehmen möchte).
  • Ermutige das Kind/ Jugendlichen zum Sprechen, aber akzeptieren auch, wenn nicht weiter gesprochen wird.
  • Versichern sie, dass andere Kinder oder Jugendliche Ähnliches erlebt haben ("Du bist nicht allein.."!)
  • Verspreche nichts, was Du nicht (ein)halten kannst.
  • Bieten dem Kind/ Jugendlichen an, dass Du für weitere Gespräche offen bist.
  • Verurteile das Kind/ Jugendlichen nicht als "OPFER".
  • Ich beziehe eine sachliche Stellung und versichere dem Kind/ Jugendlichen das sie/er keine Schuld trägt.
  • Entscheidungen/ Maßnahmen sollten mit dem Kind/ Jugendlichen gemeinsam vereinbart werden.
Was tun im Verdachtsfall

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Downloads

Material und Informationen finden sich auch im Wiki der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg 

BERATUNGS- & ANLAUFSTELLEN

BERATUNGS- & ANLAUFSTELLE

Beratungsstellen (regionale)

Landeskoordinierung spezialisierter Fachberatung bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend

 

Onlineberatung (allgemein)

Externe Anlaufstellen

Kinderschutzhotline

App in Google Play

App in App Store

Website https://kinderschutzhotline.de/

Telefon 0800 19 210 00

 

Weißer Ring e.V. – Opferberatung (online, telefonisch und vor Ort)

Website: https://weisser-ring.de/

Opfer-Telefon: 116 006 (täglich von 7:00 bis 22:00 Uhr)

 

Hilfetelefon – Gewalt gegen Frauen

Telefon: 0800 011 6016

 

Hilfetelefon – Gewalt an Männern

Telefon: 0800 12 39 900

 

DFV-Anlaufstelle für sDBG

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Telefon: 030 28888488-3

PRÄVENTION
Vorsicht ist besser als Nachsicht!

„Wie können wir Kinder und Jugendliche schützen?“

Um die Heranwachsenden zu schützen, hat sich in den letzten Jahren in der Politik einiges getan und nun müssen alle, die regelmäßig in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, ein erweitertes Führungszeugnis vorzeigen. Was dieses ist, wer dieses benötigt und wie man an dieses kommt, können Sie in der folgenden Datei zusammengefasst nachlesen: Informationen zum erweiterten Führungszeugnis. Um das erweiterte Führungszeugnis beantragen zu können, ist bei der Behörde ein Schreiben der örtlichen Feuerwehr vorzulegen, wozu die unter Downloads gelistete Vorlage genutzt werden kann. Auf der Homepage des Bundesministerium für Justiz sind viele Fragen beantwortet und auch in unserem Downloadbereich sind nützliche Informationen zu finden.

Da es allerdings im alltäglichen Dienst oder auch auf Freizeitaktivitäten (beispielsweise Schwimmbadbesuch oder die Teilnahme bei Zeltlagern) auch zu Unterstützung durch andere Helferinnen und Helfer kommen kann, welche kein erweitertes Führungszeugnis vorzeigen müssen, sollte der Jugendgruppenleiter darauf achten, eine Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnen zu lassen und diese zu seinen Akten legen.

 
Führungszeugnis

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Spielesammlung

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Übungen zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen

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Fort- und Weiterbildung

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SCHUTZKONZEPT

Was ist ein Schutzkonzept? Warum ist es wichtig?

SCHUTZAUFTRAG: Kinder- und Jugendschutz (gesetzliche Verpflichtung)

Die Jugendfeuerwehr steht mit ihrer KaReVeTo Wertevermittlung für das Bestärken, das Unterstützen und das Schützen von Kindern und Jugendlichen und übernimmt somit ganzheitlich Verantwortung. Wir möchten auch weiterhin diese Werte vermitteln, anleiten und leben. Daher möchten wir uns mit dem Thema Schutzkonzept aktiv beschäftigen und mögliche Perspektiven zur Entwicklung schaffen.

Mit Hilfe eines Schutzkonzeptes möchten wir Betreuende der Kinder- und Jugendgruppen eine verbesserte Führung und Leitung ermöglichen. Wir möchten Bewusstsein schaffen für dieses Themenfeld. Unsere Mitglieder sensibilisieren, aufklären und einen Handlungsrahmen entwickeln und schaffen. „Wie gehe ich mit akuten Krisen- und Verdachtsfällen um?“ – „Welche Ressourcen habe ich und kann ich in meiner Funktion leisten?“ – „Welche Risikofaktoren sind Bestandteil in der Jugendfeuerwehrtätigkeit?“ – „Wie kann ich Tätern keinen (Frei)Raum geben?“ – „Wo gibt es Hilfemöglichkeiten und Fachberatungen?“  Des Weiteren konnten wir seit Anfang des Jahres die fachliche Beratung “Unterstützung im Ehrenamt” innerhalb unserer Angebote etablieren. Dieses Angebot kann in herausfordernden Lagen innerhalb des Feuerwehralltag von Kinder- und Jugendgruppenleitenden und sonstigen Beteiligten Personen genutzt werden und ermöglicht einen fachlichen Austausch mit Mitarbeitern des Bildungsteams. Die Anzahl bislang eingegangener Anfragen belegt vorhandene Beratungsbedarfe und bestärkt uns den eingeschlagenen Weg konsequent weiter zu verfolgen.

Erklärvideo:

Schutzkonzepte in Jugendverbänden

Anforderungen an Vorkehrungen zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdung in Jugendverbänden bestehen seit vielen Jahren. Aufgetretene Missbrauchsfälle in den zurückliegenden Jahren zeigen leider, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind. Sogenannte Schutzkonzepte stellen erweiterte und verbesserte Methoden und Verfahren dar, mit denen Organisationen Kinder und Jugendliche schützen können. Neben der ureigenen intrinsischen Motivation die anvertrauten Kinder und Jugendliche bestmöglich zu schützen, stellt das Vorhandensein eines wirksamen Schutzkonzeptes für einen Jugendverband natürlich ein wichtiges Qualitätsmerkmal dar. Eltern, die Gesellschaft, aber auch Zuschussgeber erwarten immer öfters entsprechende Vorkehrungen. Für bestimmte Träger der Jugendarbeit hat der Gesetzgeber bereits eine Verpflichtung zur Vorhaltung von Schutzkonzepten erlassen. Die Ausdehnung dieser Verpflichtung auf Jugendverbände ist in der Diskussion. Immer mehr Jugendfeuerwehren sehen sich mit dem Thema Schutzkonzepte konfrontiert. Dies zeigen Anfragen im Jugendbüro. Die Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg hat diese Entwicklung aufgegriffen. Wir möchten unsere Jugendfeuerwehren auch weiterhin bestmöglich unterstützen. Möglichkeiten zur Umsetzung werden aktuell diskutiert. Wir halten Euch auf dem Laufenden!

Arbeitskreis Schutz & Prävention

Gemeinsam möchten wir mit euch in den Austausch kommen, daher möchten wir einen Arbeitskreis zu diesem Thema etablieren. Der Arbeitskreis Schutz und Prävention in der Jugendfeuerwehr ist ein Zusammenschluss von Fachleuten der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg und interessierten Ehrenamtlichen, die sich gemeinsam für den Schutz und die Förderung der Sicherheit und des Wohlbefindens von Kindern und Jugendlichen einsetzen möchten. Ziel des Arbeitskreises ist es, Aufklärungsarbeit zu leisten, aktuelle Herausforderungen und Veränderungen zu besprechen und Angebote wie das Etablieren eines Fachgebietes auf Kreis- und Landesebene zu entwickeln. Der Arbeitskreis dient als Plattform für den Austausch von Erfahrungen und das aktive Mitgestalten in diesem Themenbereich.

Du hast Interesse an regelmäßigen Austauschtreffen dabei zu sein?

Dann melde dich gerne per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Weitere Informationen rund um das Thema Schutzkonzept, Rechtliche Grundlage, Gesetzesentwurf, Unterstützungsmaterial, Kooperationspartner*innen und Fördermittel findest du auf unserer digitalen Pinnwand.